Wussten Sie schon...?
... dass pflegebürftige Personen schon ab Pflegegrad 1 einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Hilfsmittel haben?
Über 4 Millionen Menschen in Deutschland gelten als pflegebedürftig. Personen, die Leistungen aus einem der Pflegegrade 1-5 erhalten und zuhause gepflegt werden, haben bei Bedarf Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro – und das jeden Monat!
Wie erfolgt die Lieferung?
Wer trägt die Kosten?
Pflegehilfsmittel Berlin unterhält einen eigenen Fuhrpark und beschäftigt eigene Lieferfahrer- und Fahrerinnen. So schaffen wir nicht nur Arbeitsplätze, sondern bleiben auch persönlich mit Ihnen in Kontakt. Kundinnen und Kunden, die außerhalb des Berliner Großraums leben, erhalten ihre Pakete entweder bequem zu den Angehörigen geliefert oder per DHL direkt nach Hause.
Die Kosten tragen in voller Höhe die Pflegekassen. Zu viele Pflegebedürftige sind darüber nicht informiert und decken ihren Bedarf in Drogerien oder Sanitätshäusern. Zudem muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt und das Hilfsmittel monatlich abgerechnet werden – ein Aufwand, den so mancher scheut.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Wie hoch sind die Versandkosten?
Sind Inkontinenz- produkte enthalten?
Ich habe eine Verordnung vom Arzt für Hilfsmittel. Wer kann mir weiterhelfen?
Kann mich jemand zur Beratung zuhause besuchen?
Sind Blutzucker-messgeräte- und Teststreifen auch Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel Berlin übernimmt diese Aufgaben für Sie - gemeinsam meistern wir die Hürde für Ihr Wohlbefinden, zur Verbesserung der spürbaren Hygiene und zum Erhalt Ihrer Lebensqualität. Wir beraten Sie gern. Sie erreichen unsere Neukundenberatung unter 030 | 767 204 60.
Pflegehilfsmittel sind zuzahlungsfreie Verbrauchsprodukte.
Dazu zählen: Handschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen zum Ein- und Mehrfachgebrauch, Schutzservietten und Fingerlinge. Diese Hilfsmitteln gewährleisten die notwendige Hygiene in der häuslichen Pflege.
Der Versand erfolgt für unsere Kundinnen und Kunden kostenfrei.
Nein, Inkontinenzmaterialien gehören nicht zur Gruppe der Pflegehilfsmittel. Sofern Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin eine Urin- und/oder Stuhlinkontinenz diagnostiziert hat und Sie ein Rezept erhalten haben, beraten wir Sie gern und organisieren die Versorgung durch unser Partnerunternehmen. Sie erreichen unser Kompentenzteam Inkontinenz unter 030 | 767 204 59.
Gern sind wir Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um die Versorgung mit verordneten Hilfsmitteln geht. In den meisten Fällen können wir Ihnen direkt weiterhelfen und Sie entweder selbst beliefern, oder aber wir leiten Ihr Anliegen an unsere kompetenten Partner weiter, etwa zur Versorgung mit Inkontinenzmaterial. Die Beratung führen selbstverständlich wir durch. Bei allen Fragen zu Rezepten wenden Sie sich bitte an unsere Fachabteilung unter 030 | 767 204 59.
Selbst pflegebedürftig zu werden oder einen Angehörigen in dieser Situation zu begleiten, ist meist verbunden mit einer Vielzahl an Informationen und Hürden, die es zu bewältigen gilt. Wir helfen Ihnen dabei, Licht ins Dunkel zu bringen und klären Sie gern über Ihre Ansprüche auf, bzw. unterstützen Sie bei der Auswahl benötigter, verordnungsfähiger Hilfsmittel.
Unsere kompetente, freundliche Außendienstmitarbeiterin Frau Erdem erreichen Sie unter 0163 | 5242342. Alternativ können Sie sich auch an die Fachabteilung Rezeptversorgung unter 030 | 767 204 59 wenden, um einen Termin zu vereinbaren.
Nein, diese Hilfsmittel sind verordnungsfähig, gehören aber nicht zur Produktgruppe der Pflegehilfsmittel. Wir versorgen Sie gern mit unseren innovativen, mehrsprachigen Blutzuckermessgeräten und den dazu gehörigen Teststreifen, sofern Sie von Ihrem Arzt ein entsprechendes Rezept erhalten haben. Unter Downloads finden Sie Verordnungsvorlagen.
Wer übernimmt die Antragstellung?
Kann ich auch noch rückwirkend Pflegehilfsmittel erhalten?
Um Ihnen mögliche Privatkosten zu ersparen, beginnen wir die Belieferung mit Pflegehilfsmitteln generell erst nach dem Erhalt der Kostenübernahmeerklärung durch Ihre Pflegekasse. Für die erste Versorgung berücksichtigen wir deshalb das Eingangsdatum der Genehmigung bei uns, auch dann, wenn das Dokument einen früheren Zeitraum vorgibt.
Eine rückwirkende Belieferung für vergangene Versorgungsmonate ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Verliere ich meinen Anspruch während eines Urlaubs oder einer Reha?
Bei einem stationären Aufenthalt in einem Pflegeheim, einer Reha-Einrichtung oder einem Krankenhaus werden Sie nicht zuhause gepflegt, weshalb Sie in diesen Fällen Ihren Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel ab dem ersten Tag der Aufnahme verlieren.
Während Ihres Urlaubs innerhalb der EU verlieren Sie Ihren Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel generell nicht, unabhängig von der Dauer Ihrer Abwesenheit.
Für Aufenthalte außerhalb der EU gilt gemäß § 34 Absatz 1 Nr. 1, SGB 11: Für die Dauer von 6 Wochen haben Sie auch weiterhin einen Anspruch auf diese Leistung, vorausgesetzt, Ihre Pflegeperson begleitet Sie. Verlassen Sie die EU für länger als 6 Wochen oder reisen Sie ohne Ihre Pflegeperson, ruhen Ihre Ansprüche (Pflegegeld und Pflegesachleistungen) bis zu Iher Rückkehr. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig.