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Wussten Sie schon...?

... dass Patienten ab Pflegegrad 1 einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Hilfsmittel haben?


Über 4 Millionen Menschen in Deutschland gelten als pflegebedürftig. Personen, die Leistungen aus einem der Pflegegrade 1-5 erhalten und zuhause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 
40 Euro – und das jeden Monat!


Wie erfolgt die Lieferung?






Wer trägt die Kosten?

Pflegehilfsmittel Berlin unterhält einen eigenen Fuhrpark und beschäftigt eingene Lieferfahrer. So schaffen wir nicht nur Arbeitsplätze, sondern bleiben auch persönlich mit Ihnen in Kontakt. Kundinnen und Kunden, die außerhalb des Berliner Großraums leben, erhalten ihre Pakete entweder bequem zum Pflegedienst geliefert oder per DHL direkt nach Hause.


Die Kosten tragen in voller die Pflegekassen. Zu viele Patienten sind darüber nicht informiert und decken ihren Bedarf in Drogerien oder Sanitätshäusern. Zudem muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt und das Hilfsmittel monatlich abgerechnet werden – ein Aufwand, den so mancher scheut.


Wer übernimmt die Antragstellung?



Was sind Pflegehilfsmittel?

Wie hoch sind die Versandkosten?

Sind Inkontinenzprodukte  enthalten?

Ich habe eine Verordnung vom Arzt für Hilfsmittel. Wer kann mir weiterhelfen?

Kann mich jemand zur Beratung zuhause besuchen?


Sind Blutzucker-messgeräte- oder Teststreifen auch Pflegehilfsmittel?



Pflegehilfsmittel Berlin übernimmt diese Aufgaben für Sie - gemeinsam meistern wir die Hürde für Ihr Wohlbefinden, zur Verbesserung der spürbaren Hygiene und zum Erhalt Ihrer Lebensqualität. Wir beraten Sie gern. Sie erreichen unsere Neukundenberatung unter 030 | 767 204 60.


Pflegehilfsmittel sind zuzahlungsfreie Verbrauchsprodukte.

Dazu zählen: Handschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen zum Einfachgebrauch, Schutzschürzen zum Ein- und Mehrfachgebrauch und Fingerlinge. Diese Hilfsmitteln gewährleisten die notwendige Hygiene in der häuslichen Pflege .


Der Versand erfolgt für unsere Kundinnen und Kunden kostenfrei.

Nein, Inkontinenzmaterialien gehören nicht zur Gruppe der Pflegehilfsmittel. Sofern Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin eine Inkontinenz diagnostiziert hat und Sie ein Rezept erhalten haben, beraten wir Sie gern und organisieren die Versorgung durch unser Partnerunternehmen.  Sie erreichen unser Kompentenzteam Inkontinenz unter 030 | 767 204 59.

Gern sind wir Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um die Versorgung mit verordneten Hilfsmitteln geht. In den meisten Fällen können wir Ihnen direkt weiterhelfen und Sie entweder selbst beliefern, oder aber wir leiten Ihr Anliegen an unsere kompetenten Partner weiter, etwa zur Versorgung mit Inkontinenzmaterial. Die Beratung führen selbstverständlich wir durch. Bei allen Fragen zu Rezepten wenden Sie sich bitte an unsere Fachabteilung unter

030 | 767 204 59.

Selbst pflegebedürftig zu werden oder einen Angehörigen in dieser Situation zu begleiten, ist meist verbunden mit einer Vielzahl an Informationen und zu Hürden, die es zu bewältigen gilt. Wir helfen Ihnen dabei, Licht ins Dunkel zu bringen und klären Sie gern über Ihre Ansprüche auf, bzw. unterstützen Sie bei der Auswahl notwendiger, verordnungsfähiger Hilfsmittel.


Unsere kompetente, freundliche Außendienstmitarbeiterin Fru Erdem erreichen Sie unter 0163 | 524 234 2. Alternativ können Sie sich auch an die Fachabteilung Rezeptversorgung unter 030 | 767 204 59 wenden, um einen Termin zu vereinbaren.

Nein, diese Hilfsmittel sind verordnungsfähig, gehören aber nicht zur Produktgruppe der Pflegehilfsmittel. Wir versorgen Sie gern mit unseren innovativen Blutzuckermessgeräten und den dazu gehörigen Teststreifen, sofern Sie von Ihrem Arzt ein entsprechendes Rezept erhalten haben. Unter Downloads finden Sie Verordnungsvorlagen.